Ein Interview und seine Folgen
Lange war es ruhig an der Öffentlichkeitsfront. Seit der großen Hysterie in Tierschutzkreisen in den Jahren 2007 bis 2013 kam das Thema „Zoophilie“ zur Ruhe. Tierschützer lehnten sich zurück, nachdem die damalige Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes Satz 13 im Paragraphen 3 einfügten. Damit war ( aus deren Sicht ) sichergestellt, dass zoosexuelle Handlungen unter Strafe standen. Auf der anderen Seite lehnten sich Zoophile auch zurück, weil spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2015 klar war, dass mit dem §3 Satz 13 TschutzG einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier nicht strafbar sind.
Vor ein paar Tagen hat der Stern bzw. dessen Ableger NEON eine rund dreißigminütige Videoreportage über Zoophilie herausgebracht. Ob und wie ausgewogen sie war, möge sich dazu jeder selbst ein Bild machen und soll nicht Thema dieses Artikels sein. Es ist allerdings festzustellen, dass Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung weiterhin wichtig ist, um das Thema nicht denjenigen zu überlassen, die mit Lügen ein verzerrtes und falsches Bild in der Öffentlichkeit zeichnen. Die Frage ist aber, wie man das macht und ob man nicht durch falsch platzierte Öffentlichkeitsarbeit leichtfertig nur erreicht, dass wieder mal ein Sturm der Entrüstung ausbricht, ohne das es einen Mehrwert für das Ansehen von Zoophilen gibt.
In Anbetracht der Tatsache, in welchen Zeiten wir inzwischen leben, musste natürlich kommen wie es gekommen ist. In den sozialen Medien, allem voran auf Facebook und Youtube, toben wieder die Wutbürger und überbieten sich gegenseitig in ihrem Hass und ihrer Hetze. So weit, so „normal“, kann man wieder mal an der dürftigen Intelligenz so mancher verzweifeln, die ohne zu hinterfragen oder nachzudenken gleich von Missbrauch und Vergewaltigung reden.
Man muss leider das Wort „Wutbürger“ benutzen, denn es passt nur zu gut. So wie sich die Wutbürger vor drei Jahren an der Flüchtlingskrise und derzeit an Greta Thunberg abarbeiten, handeln und agieren sie auch beim Thema Zoophile. Fakten weichen Meinungen und je negativer die Meinung, desto besser lässt sie sich heraus schreien.
Auch der „Tier- und Naturschutzbund Berlin-Brandenburg e.V.“ ist auf das Interview aufmerksam geworden und hat sich dazu hinreißen lassen, ein Kopfgeld mit einer beachtlichen Belohnung von immerhin 1.900 Euro auf „Torben“ auszuloben, um an seine Identität zu gelangen.
Dies ist natürlich in mehrfacher Hinsicht Mumpitz!
Zum einen gibt es nichts, was man dem Torben rechtlich vorwerfen kann. Es gibt zwar – wie erwähnt – einen Paragrafen im Tierschutzgesetz, aber der greift nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur im Falle von Vergewaltigungen. Dieses kann man Torben nun wirklich nicht vorwerfen. Jede Anzeige würde also ins Leere laufen.
Zum anderen ist es rechtlich fragwürdig, solche privaten Fahndungsaufrufe zu veröffentlichen. Das weiß man auch in diesem Verein, wie der Vorsitzende Gary Koch gleich zu Anfang in die Kamera stammelt: „Ich weiẞ nicht, sage ich jetzt ganz ehrlich, ob das legal ist das wir das machen, aber … ähm … ich lasse es jetzt einfach mal drauf ankommen…„
Ja Gary, das ist nicht legal! Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht im Wilden Westen, wo jeder Sheriff spielen darf. Wo kommen wir hin, wenn jeder meint, gegen unliebsame Personen Belohnungen auszuloben. Es ist auch nicht zu vergleichen mit der Auslobung einer Belohnung im Rahmen einer polizeilichen Fahndung. Wie Herr Koch selbst feststellt, macht die Polizei hier – zu Recht – nichts! Dass das straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben kann, dürfte klar sein. Das haben nicht nur Aktivisten aus dem rechten Milieu lernen müssen, sondern auch schon so mancher selbsternannter Zoophilenjäger hat sich die Finger verbrannt. Ein gewisser Herr Thierfelder ist für seine Aktionen sogar schon in staatliche Obhutnahme genommen worden und wird demnächst wieder seine Luft durch Gitterstäbe genießen dürfen.
Daher sollten alle Zoophiliegegner und -jäger bedenken: Das Recht ist auf unserer Seite, nicht auf eurer!
Quellen:
Facebook – „Fahndung nach dem Tierschänder 1900,- € Belohnung“
Reportage von NEON auf Youtube
Reportage von NEON bei Stern
Weitere Informationen:
Was ist Zoophilie – Eine Erklärung
Rechtliche Situation in Deutschland
Speziell zu Thema Zoophilie erwarte ich ganz klaren Schutz für Tiere von den Gesetzgebern. Allein schon im Rahmen des Tierschutzgesetz. Dtelkung möchte ich zm Thema Sex mit Hündinnen nehmen. Für eine Hündin ist es ein instinktiver Akt während der Läufigkeit.(Also 2x im Jahr) Mit einem Rüden. Es dient zur reinen Fortpflanzung. In der restlichen Zeit hat eine Hündin keinerlei Interesse an sexuellen Handlungen. Selbst der Fortpflanzingsakt bereitet eher Unbehagen. Im Gesetze darüber zu verfassen oder zu erlassen, sollte man biologisch auf dem Stand sein. Einvernehmlich? Ist wohl eher reine Utopie. Zoopholie ist genauso krank wie Vergewaltigung.
Zunächst besten Dank für Ihren sachlichen Beitrag. Da sind Sie bisher die einzige. Verständlicherweise werden Kommentare, die nur Hatespeech beinhalten, nicht freigegeben.
Ich kann Sie beruhigen. Der Gesetzgeber schützt Haustiere wirklich gut (bei Nutztieren sieht das leider anders aus). Jegliche Tierquälerei ist schon seit je her durch den §17 des Tierschutzgesetzes geschützt. Desweiteren hat der Gesetzgeber mit §3 Satz 13 auch eine gesetzliche Regelung gegen sexuellen Missbrauch geschaffen. Wie dieses Gesetz anzuwenden ist, hat das Bundesverfassungsgericht rechtsverbindlich im Dezember 2015 festgelegt (Aktenzeichen 1 BvR 1864/14). So ist klar, dass die Vergewaltigung von Tieren verboten, aber einvernehmlicher Geschlechtsverkehr erlaubt ist.
Ob Sie nun glauben, dass es keinen einvernehmlichen Sex mit Tieren geben kann, ist ganz Ihnen überlassen. Man kann jedoch von einem wissenschaftlichen Konsens ausgehen, dass Tiere sich nicht nur zur reinen Fortpflanzung paaren. Sie haben wie Menschen auch Spaß daran und empfinden in gleicher Weise sexuelle Lust.
Widersprechen muss ich Ihnen jedoch ganz klar, dass Zoophilie krank sei. Da wird ihnen auch jeder Mediziner widersprechen. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass es erst wenige Jahrzehnte her ist, dass man Schwulen nachsagte sie seien krank, homosexueller Geschlechtsverkehr grundsätzlich gewalttätig und Homosexualität sei nur eine Vorstufe zur Pädophilie.
Ich empfehle Ihnen folgende Artikel zu lesen:
Rechtliche Situation in Deutschland
Der hundliche Orgasmus
Nur streicheln von Peter Singer
Sexuelle Kontakte zwischen Menschen und Tieren
Besagter Verein ist in der Vergangenheit (d.h. in den letzten fünf Jahren) schon öfters negativ aufgefallen was das Sammeln und Verwenden von Geld- und Sachspenden anbelangt, sprich: der Verein und seine Praktiken und Methoden sind den zuständigen Behörden (Finanzamt, Staatsanwaltschaft, usw.) bekannt.
Es geht bei dieser Aktion auch nicht wirklich um das Dingfestmachen eines [vermeintlichen] Tierschänders, sondern ausschließlich um das generieren von Spendengeldern wie das folgende facebook-Posting nahelegt:
„TNBB e.V. Tier- und Naturschutzbund Berlin-Brandenburg Hallo, wir richten jetzt eine paypal-aktion dafür ein und bitten dann darum das geld direkt dort einzuzahlen. Es wird immer mehr und wir können nicht das risiko eingehen, dass die leute dann später vielleicht nicht zahlen und der verein das übernehmen muss, der eh schon immer kein geld hat.“
Man beachte hier vor allem den Satz:
„(…) Es wird immer mehr und wir können nicht das risiko eingehen, dass die leute dann später vielleicht nicht zahlen und der verein das übernehmen muss, der eh schon immer kein geld hat.“
Ein Widerspruch in sich selbst.
Auf der einen Seite wird die Aussage getätigt, dass die Spendeneinnahmen immer mehr werden, auf der anderen Seite wird aber gleichzeitig behauptet, der Verein habe kein Geld.
Eine merkwürdige/ widersprüchliche Aussage, oder?
Es macht ganz den Anschein als sei man mit dieser Aktion auf Kosten eines Zoophilen lediglich auf schnelles Geld aus.
Dafür spricht auch dass sich auf der Homepage des Vereins keinerlei Hinweis auf diese Aktion findet und alles über Facebook gesteuert wird und es auch dort keine wirklichen weiterführenden Informationen zu dem Fall und dem weiteren Vorgehen des Vereins gibt.
Die Aktion wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgebrochen, wenn ein Betrag von knapp UNTER 5.000,- Euro erreicht ist, da Geld- und Sachspenden ab einen Wert von 5.000,- Euro meldepflichtig sind.
Denkt mal darüber nach!