Urteil in Worms und PETA’s eigene Wahrheiten
Da wurde vor zwei Jahren eine Frau durch einen Whistleblower Denunzianten angezeigt, weil sie sich von ihrem Hund durch Lecken im Schritt sexuell stimulieren lies und den Fehler gemacht hat, dieses filmen zu lassen. Ob sie selbst oder jemand anderes, jedenfalls gerieten diese Filme wohl in Umlauf und wurden von dem Denunzianten an die wohlbekannte Tierquälerorganisation PETA Deutschland gemeldet.
Nun freut sich dieser fragwürdige Verein, dass die Frau wegen der sexuellen Handlungen verurteilt wurde. Nur … das ist falsch. Richtig ist, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl über 40 Tagessätze a 15 Euro (= 600 Euro) bestätigt hat [1] [2] [3]. Allerdings bezieht sich dieser Strafbefehl nur auf versuchte Verbreitung von Tierpornografie (§184a StGB).
Die von PETA und der Unterschichtenpresse wie Tag24 und BILD fälschlich kolportierte Behauptung, sie sei auch wegen der sexuellen Aktivitäten verurteilt worden, stimmt nicht. Wie auch, ist doch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr nach deutschem Recht nicht verboten.
[1] Aktenzeichen 11 Cs 3100 Js 2524/18, Amtsgericht Worms
[2] SWR aktuell: Wegen versuchter Verbreitung von Tierpornografie verurteilt
[3] Wormer Zeitung (Paywall): 37-jährige zu Geldstrafe wegen Tierpornografie verurteilt