Von der Kunst zu gewinnen und trotzdem zu verlieren
Eine der Nachwehen der Demonstration gegen Zoophilie in Köln im März 2012 war u.a. die Strafanzeige gegen Herrn W.. Kurz zur Erinnerung: Herr W. hatte während der Demonstration unsere beiden Vorstandsmitglieder ohne ihr Einverständnis fotografiert und die Bilder anschließend in Facebook online gestellt. Es wurde von den beiden privat Strafanzeige gegen ihn erstattet wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und übler Nachrede; die Staatsanwaltschaft verhängte einen Strafbefehl über 500 Euro zuzüglich Verfahrenskosten.
Nachdem Herr W. gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, kam es nun vergangene Woche am 22.11.2012 in Schleiden zum Prozess gegen ihn. Von Seiten des ZETA-Vereins erschien David Z. als Hauptbelastungszeuge und Hauptgeschädigter; ferner sollten Michael Kiok und Pascal K. als weitere Zeugen auftreten. Schon am Morgen hatte sich eine kleine Gruppe von Zoophiliegegnern eingefunden (etwa 20 Personen), die in der Nähe des Gerichts einen Stand aufbauten und mit den bekannten Westen herumliefen; einige von ihnen wohnten später dem Verfahren als Zuschauer bei.
Das Verfahren selbst begann erst mit leichter Verzögerung, da Herrn W. – einem General anmutend mit unzähligen Buttons behangen – erst nach genauester Überprüfung mit dem Metalldetektor der Zutritt zum Gerichtssaal gewährt wurde.
Was das Verfahren selbst betrifft, so hatte der Staatsanwalt sichtlich wenig Lust, sich mit dem leidigen Streitthema und insbesondere den erschienenen Zoophilen auseinanderzusetzen: Er verzichtete auf die Anhörung des Hauptgeschädigten, der somit seine weite Anreise aus Berlin völlig vergebens unternommen hatte; Michael Kiok wurde noch während seiner Anreise wieder abbestellt. Entsprechend erfolgte keine Beweisaufnahme.
Es wurde lediglich Herrn W. ein Zeitraum von ca. 20 – 25 Minuten eingeräumt, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dabei sagte er in vielen Punken auch durchaus korrekt aus. Was allerdings den Vorwurf der Verletzung des Rechts am eigenen Bild betrifft, so blieb er weiterhin bei der unwahren Aussage, dass alle Geschädigten ihm ihr Einverständnis zum Fotografieren sowie zur FB-Veröffentlichung gegeben hatten. Ferner erklärte er bewusst und ebenfalls wahrheitswidrig, dass er im Zusammenhang mit den hochgeladenen Fotos nicht die Namen der Geschädigten genannt, sondern lediglich auf die Homepage des ZETA-Vereins verlinkt habe, wo ihre Namen ohnehin zu finden sind. Als die Richterin ihn daraufhin mit seinem in Form eines Screenshots als Beweismittel vorliegenden FB-Kommentar konfrontierte, in dem er sehr wohl die Namen der Geschädigten genannt und sie überdies als „Tierficker“ und „dämlich“ bezeichnet hatte, musste er schließlich klein beigeben.
In ihrem Schlusswort fasste die Richterin klare Worte: Was die Foto-Veröffentlichung auf Facebook betrifft, so bestätigte Sie die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Allerdings wertete sie die Tat aufgrund des kurzen Zeitraums, in dem das Bild öffentlich zugänglich war, als zu geringfügig. Die Bezeichnungen „Tierficker“ und „dämlich“ wurden von ihr immerhin als Beleidigung gewertet, wenn auch nicht als üble Nachrede bzw. Verleumdung.
Insgesamt wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, zumal Herr W. zuvor niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten war; darauf einigten sich alle Prozessbeteiligten. Letztlich ist also auch der Strafbefehl gegen Herrn W. aufgehoben worden und es besteht weiterhin die Unschuldsvermutung. Auch die zuvor verhängte Buße über 500 Euro wurde aufgehoben.
In seinem Schlusswort rechtfertigte der Verteidiger die mittels der Foto-Veröffentlichung begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Herrn W. damit, dass es sich bei den Zeugen um „Personen der Zeitgeschichte“ handle.
Es ist ganz offensichtlich, dass mit Herrn W. sehr milde verfahren wurde. Allerdings – und das sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich betont – wurde er von Seiten der Richterin mit deutlichen Worten ermahnt, zukünftig mehr auf seine Wortwahl zu achten und beim nächsten Zusammentreffen mit Zoophilen sachlich zu bleiben. Auch wies die Richterin Herrn W. explizit darauf hin, dass der Gerichtssaal kein Forum für seine Idiologie sei.
Interessant war außerdem, dass die von Herrn W. zuvor groß angekündigte Mappe mit ominösen Beweisen gegen David Z., Michael Kiok und Pascal K. bis zum Schluss nicht zum Einsatz kam. Das heißt, genauer gesagt waren es letztenendes sogar drei Mappen – jeweils eine für jeden der drei Geschädigten, fein säuberlich mit dem betreffenden Namen versehen. Die Mappen lagen während der gesamten Verhandlung unangetastet auf Herrn W.s Tisch. Er hatte vor der Verhandlung lediglich kurz darin geblättert; Staatsanwaltschaft oder Richterin haben sie allerdings erst gar nicht zu Gesicht bekommen. Es bleibt also fraglich, was genau Herr W. mit ihrem Inhalt bezwecken wollte, welche Aussagekraft sie hatten und ob nicht möglicherweise allein schon durch das Sammeln von Informationen in dieser Form weitere Rechte der bereits Geschädigten verletzt wurden.
Überhaupt scheint sich Herr W. während der Verhandlung manchmal nicht so recht darüber im Klaren gewesen zu sein, wer an diesem Tage genau auf der Anklagebank saß. Dies zeigte sich neben seiner wochenlangen Spendenaktion, bei der er sich selbst als Opfer der Zoophilen darstellte und um Mithilfe bei der Finanzierung seines Prozesses sowie der Begleichung seiner Geldbuße bat, nicht zuletzt auch darin, dass er die Geschädigten während der Verhandlung einmal auch „Angeklagte“ nannte.
Direkt nach der Verhandlung verhöhnte Herr W. zudem die mahnenden Worte der Richterin, indem er mit zahlreichen anderen Zoophilie-Gegnern vor einem Plakat mit der Aufschrift „Stoppt die Tierschänder“ posierte.
Neben Herrn W. erwecken auch die anderen als Zuschauer erschienenen Zoophilie-Gegner den Eindruck, nichts aus der nur kurz zuvor stattgefundenen Verhandlung gelernt zu haben. Kurz nach Verfahrensende sagte einer der Zuschauer im Gerichtssaal, dass man den Zoophilen „mal so richtig eins auf die Fresse geben sollte“. Nach Verkündung der Verfahrenseinstellung gingen vor dem Gerichtsgebäude zudem die Persönlichkeitsrrechtsverletzungen weiter, indem abermals – diesmal jedoch durch eine andere Person als Herrn W. – unerlaubt Bildmaterial von den erschienenen Zoophilen hergestellt wurde.
Was hingegen einen sehr faden Beigeschmack hatte, war die Tatsache, dass sich bereits vor Beginn des Verfahrens der Staatsanwalt und Herrn W.s Verteidiger überaus freundschaftlich begrüßten; im Anschluss an den Prozess trafen sie sich auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes für eine ca. 20 minütige rege Unterhaltung. Dies erweckte den Eindruck, dass sie sich nicht nur beiläufig über die Arbeit kennen, sondern sogar eine recht innige Freundschaft pflegen. Einer der Augenzeugen äußerte die sehr wage Vermutung, dass möglicherweise bereits vor dem Prozess einige grundlegende Dinge zwischen Staatsanwalt und Verteidiger abgesprochen worden sein könnten. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft auf die Beweisaufnahme verzichtet und stattdessen der Vorschlag geäußert wurde, das Verfahren einzustellen – ein im Strafprozesswesen ungewöhnlicher Hergang. Doch letztendlich ist dies reine Spekulation.
Allerdings stellt sich für uns die – provokante, jedoch durchaus einen wahren Kern enthaltende – Frage, ob der Staatsanwalt vergangene Woche ebenso lustlos gewesen wäre, wenn es in der Verhandlung beispielsweise um einen Homosexuellen gegangen wäre, den man als „Kotstecher“ beleidigt hatte. Jedenfalls haben wir den Eindruck, dass Beleidigungen gegen diese sexuelle Minderheiten offenbar nicht von öffentlichem Interesse sind, denn sie durften ausgesprochen werden, ohne dass es zu Folgen für den Täter kam.
Als weitere Nachwehe dieser Nachwehe sei schließlich noch erwähnt, dass dem ZETA-Verein am gestrigen Tage (26.11.2012) zu Ohren gekommen ist, dass Herr W. seit Einstellung des Verfahrens gegen ihn am 22.11.2012 nun der Ansicht ist, dass sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Richter die Rechtsauffassung des ZETA-Vereins nicht teilen und er somit als klarer Sieger aus dem Prozess hervorgegangen ist. Doch sollte Herr W. bedenken: Nur weil der gegen ihn erlassene Strafbefehl sowie die Geldbuße aufgehoben worden sind, bedeutet dies nicht, dass festgehalten worden ist, er sei im Recht und wir im Unrecht. So einfach ist das nun mal nicht. Im Gegenteil: Die Richterin hat ganz klar unterstrichen, dass die erhobenen Vorwürfe als Rechtsbrüche zu sehen sind und er derlei zukünftig zu unterlassen habe. Die Einstellung des Verfahrens darf Herr W. als Verwarnung ansehen, weil er zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Doch im Falle weiterer Rechtsbrüche könnte es für ihn gänzlich anders ausgehen.